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Ratgeber

Laserpointer » Unverzichtbares Equipment für Präsentationen

Ob als Lehrkraft an Schulen, Dozent an Universitäten oder bei Präsentationen vor Teammitgliedern und Kunden im Business-Kontext: Mit einem Laserpointer zeigen Sie bequem auf Elemente wie Grafiken und bewegen sich selbstsicher durch einen Vortrag. Welche Pointerformen und welches Zubehör gibt es? Was unterscheidet einen reinen Laserpointer vom Presenter? Welche Farben stehen zur Wahl und wann handelt es sich um verbotene Laser? Wir beantworten Ihnen in unserem Ratgeber die wichtigsten Fragen.



Was ist ein Laserpointer?

Es handelt sich um ein kleines Handgerät aus Metall oder Kunststoff, das auf Knopfdruck ein Licht aussendet.

Bei diesem Licht handelt es sich um einen Laser, der auf eine Oberfläche auftritt und auf diese Weise als Lichtzeiger fungiert. Die erzeugte Farbe wird von der eingebauten Laserdiode bestimmt.

Ein Laserpointer kann in verschiedenen Anwendungsfällen praktisch sein. Am häufigsten wird er bei Präsentationen jeglicher Form genutzt, um Inhalte visuell zu verdeutlichen.

In Clubs nutzen zudem DJs gern Laserpointer-Handschuhe, um die Menschen auf der Tanzfläche zu begeistern.

Achtung: Es gibt andere Formen der Laser, die nichts mit den genannten Anwendungen gemeinsam haben. In der Medizin sind Laser als chirurgische Instrumente im Einsatz und in der Industrie werden sogenannte Festkörper-Laser benutzt, um beispielsweise zu schneiden oder zu schweißen.



Was ist besser: roter oder grüner Laser?

Rote Laserpointer greifen auf die Wellenlänge 635 bis 750 Nanometer (nm) zurück und erzeugen damit rotes Licht.

Ein grüner Laserpointer nutzt hingegen 490 bis 575 nm und gilt als die bessere Wahl, da das grüne Licht vom Menschen bis zu zehnmal besser gesehen werden kann.

Ein roter Laser wird bei gleicher Leistung als deutlich dunkler empfunden, weshalb vor allem in großen Räumen und bei hellem Umgebungslicht ein grüner Laserpointer bevorzugt werden sollte.

Darüber hinaus gibt es Hightech-Laserpointer, deren Laser gelb (575–635 nm) oder blau (405–490 nm) erstrahlt.



Wie weit kann ein Laserpointer strahlen?

Die Reichweite ist das wichtigste Kriterium und unterscheidet sich deutlich von Modell zu Modell. Die günstigsten Pointer enden bei etwa zehn Metern und sollten daher nur in kleinen Räumen zum Einsatz kommen.

Die besten Geräte kommen auf bis zu 100 Meter. Hierbei handelt es sich überwiegend um grüne Laserpointer, es gibt jedoch auch einige rote Laserpointer mit dieser Reichweite.

Wer einen guten Mittelweg sucht, orientiert sich an Pointern mit einer Reichweite von 50 Metern.



Welche Arten an Lasernpointern gibt es?

Mit Blick auf die Stromversorgung werden zwei Arten unterschieden: Es gibt Pointer, die über Batterien betrieben werden und welche, die mit einem Akku ausgestattet sind. Je nach Modell werden Knopfzellen oder AAA-Rundzellen (Micro) eingelegt und können mit wenigen Handgriffen selbst ausgetauscht werden.

Seltener trifft man auf Laserpointer mit einem fest eingebauten Lithium-Ionen-Akkumulator. Der erschöpfte Li-Ion-Akku wird über eine USB-Schnittstelle mit einem Ladegerät verbunden und wieder aufgeladen.


Abseits der Stromversorgung können Laserpointer entsprechend ihrer Ausstattung unterschieden werden:

Schlichte Laserpointer

Schlichte Laserpointer beschränken sich auf ihre Zeigefunktion. Oft gibt es als Zubehör ein Etui für den Transport, einen integrierten Schlüsselring oder auch Karabinerhaken. Das Zubehör kann auch eine Clip-Halterung oder eine Handschlaufe umfassen.

LED-Laserpointer

Modelle, die als LED-Pointer angeboten werden, besitzen zusätzlich zum farbigen Laser noch eine LED-Diode. So kann zwischen unkompliziert zwischen dem Laserstrahl und einer LED-Taschenlampe gewechselt werden. 

Pointer mit Kugelschreiber

Da es bei Präsentationen auf verschiedene Elemente ankommt, gibt es Geräte in Stiftform, bei denen der Laserpointer auf der einen Seite und ein Kugelschreiber auf der anderen Seite sitzt. Auch ein Stylus gehört zu den häufigen Erweiterungselementen. Darüber hinaus können manche zu einem Zeigestab umfunktioniert werden.

Presenter mit integriertem Pointer

Eine Sonderform ist der Presenter mit integriertem Pointer. Es handelt sich um eine Fernbedienung, die den PC oder das Notebook bei der Präsentation dank eines USB-Empfängers steuert und auf Knopfdruck den Laserpointer zur Unterstützung einschaltet. Eine vergleichbare Hilfe ist eine Funkmaus samt Pointer.



Wie gefährlich sind Laserpointer für die Augen?

Die hohe Leistung, die ein Laser aufbringen kann, führt zur Frage, ob für das menschliche Auge eine Gefahr ausgeht. Bei der Antwort kommt es auf die Laserklasse an.


Die Norm DIN EN 60825-1 regelt die Klassen:

Laserklasse Gefahrenpotenzial
Klasse 1 Laserstrahlung ist ungefährlich
Klasse 1M Laser ist ungefährlich, wenn keine zusätzliche Strahlenbündelung (etwa durch Lupen oder Ferngläser) erfolgt
Klasse 2 Kann bei längerem Hineinsehen das Auge schädigen
Über den natürlichen Lidschlussreflex schützt sich das menschliche Auge binnen 0,25 Sekungen
Klasse 2M Lidschlussreflex schützt das Auge, solange der Laserstrahl keine zusätzliche Strahlenbündelung besitzt
Klasse 3R Laserstrahlung ist gefährlich
Klasse 3B Laserstrahlung ist gefährlich für Augen und Haut
Diffuses Streulicht gilt als ungefährlich
Klasse 4 Laserstrahlung ist extrem gefährlich für Augen und Haut
Auch diffuses Streulicht ist gefährlich
Bestehen von Brand- und Explosionsgefahr

Die Mehrheit der Laserpointer fällt in die Kategorien Laserklasse 1 und Laserklasse 2. Diese Zeigehilfen sollten immer mit Vorsicht genutzt werden, dürfen aber prinzipiell von allen Privatpersonen geführt werden.



Ist ein Laserpointer verboten?

In Deutschland dürfen Geräte bis einschließlich Laserklasse 2M von jeder Person genutzt werden. Geräte mit höherer Klasse dürfen aufgrund der hohen Gesundheitsgefährdung nur nach einer Laserschutzeinweisung durch Fachpersonal bedient werden.

Allerdings sollten auch bei freiverkäuflichen Pointern jeder daran denken, dass eine gewisse Gefahr für das Augenlicht nicht ausgeschlossen ist. Daher sollte niemals ein absichtliches Blenden anderer Personen versucht werden. Wird ein solcher Versuch belegt, hat dies strafrechtliche Folgen. Zeigen die Umstände ein Blenden ohne Vorsatz, handelt es sich bereits um fahrlässige Körperverletzung, bei Vorsatz kann eine einfache Körperverletzung (bei Genesung des Opfers) aber auch gefährliche bis hin zu schwerer Körperverletzung (bei Verlust des Augenlichtes) vorliegen.