Hier erfahren Sie, wie sich Auswirkungen von Abfällen aus
Verpackungen auf die Umwelt vermeiden lassen und was Sie beachten
müssen, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten.
Diese Verordnung bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus
Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern.
Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen
werden, da Verkaufsverpackungen wieder verwendet werden können.
Verbraucher sind daher zur Rückgabe von Verkaufsverpackungen
gesetzlich verpflichtet.
VerpackV und Conrad
Conrad Electronic wird die Verpflichtungen aus der VerpackV erfüllen
bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang alle Lieferanten
vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls
einzuhalten. Daher sind zum großen Teil die Verpackungsmaterialien
durch unsere Lieferanten bei einem Rücknahmesystem angemeldet.
Selbstverständlich hat Conrad Electronic seine Verkaufsverpackungen
ebenfalls bei einem Rücknahmesystem angemeldet. Unsere
Verkaufsverpackungen für unsere Eigenmarken, sowie sonstig aus
Drittländern importierte Produkte haben wir bei der Firma Landbell AG
lizenziert und können daher über die bereits bekannten Sammelsysteme
zurückgegeben werden. Dazu gehören auch unsere Versandkartonagen und
Service-Verpackungen (Kunststoff-Tragetaschen). Selbstverständlich
können auch die Sammelsysteme in unseren Filialen benutzt werden. Die
Vollständigkeitserklärung haben wir ordnungsgemäß bei der IHK hinterlegt.
VerpackV und Kunde
Verkaufsverpackungen dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen
werden und müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme, wie z.B.
Papiertonnen oder Gelber Sack gesammelt werden. Selbstverständlich
können auch die Sammelsysteme in unseren Filialen benutzt werden. Über
diese Sammelsysteme können nach wie vor alle Verpackungsmaterialien
entsorgt werden, die mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind.
» Weitere Informationen erhalten Sie hier: